Immissionsschutzverordnung geht Heizungen an den Kragen

Um den Kohlendioxid-Ausstoß in Deutschland zu reduzieren, hat der Gesetzgeber die erlaubten Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen gesenkt. Der heutige Stand der Technik macht dies möglich, denn neue Heizungsanlagen nutzen die Energie eindeutig besser als alte Anlagen. Nach der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) gelten die neuen Grenzwerte für Neuanlagen schon seit 1998. Ab November 2004 gelten diese Begrenzungen auch für bereits bestehende Heizungsanlagen und sind dann ohne Einschränkung einzuhalten.

Jedoch fallen die bereits bestehenden Anlagen unter die Regelung der Übergangsfristen, so dass es mancher Heizung schon vor dem November 2004 an den Kragen gehen kann. Schornsteinfeger prüfen die Abgasverlustwerte jeder Heizung schon seit 1997/98. Hauseigentümer sollten das Protokoll der Einstufungsmessung erhalten haben. Der Abgasverlustwert entscheidet, ob eine Heizung nur nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden muss. Nach der Übergangsfristenregelung müssen einige Heizungen schon dieses Jahr ausgetauscht oder nachgerüstet werden.

Ein Fallbeispiel

Ein Einfamilienhaus mit einer Heizung von 25 Kilowatt Kesselleistung. Der Abgasverlust liegt bei 13%. Laut Bundes-Immissionsschutzverordnung darf der Grenzwert des Abgasverlustes bei höchstens 11% liegen. D.h. im November 2001 geht es dieser Heizung an den Kragen. Dieses Fallbeispiel zeigt, dass manche Heizungen nicht mehr lange in ihrem Zustand bleiben können. Ein Einfamilienhaus mit einer Altanlage verschenkt u.U. ungenutzte Energie im Wert von bis zu DM 1000,- im Jahr. Die unten aufgeführte Tabelle gibt Ihnen die Abgasverlustwerte und die dazugehörigen Einstufungen und Daten an.

Informieren Sie sich rechtzeitig, beispielsweise bei Ihrem Schornsteinfeger, oder melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne Ihre Abgasverlustwerte festzustellen und eine für Sie langfristig kostengünstige Lösung zu finden, denn zu hohe Abgasverlustwerte müssen nicht immer eine neue Heizung bedeuten. Durch die verbesserte Regeltechnik, die ausgefeiltere Kesseltechnik und innovative Isolierungsmethoden kann man heutzutage die Energienutzung kostengünstig gestalten. Alleine schon durch einen neuen Niedertemperaturkessel kann man bis zu 30%, durch den Einsatz eines neuen Brennwertkessels sogar bis zu 40% Energiekosten sparen. Heizungsanlagen, die über 15 Jahre alt sind, sollten ausgetauscht werden, auch der Umwelt zuliebe.