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Immissionsschutzverordnung geht Heizungen an den Kragen
Um den Kohlendioxid-Ausstoß in Deutschland zu reduzieren, hat der
Gesetzgeber die erlaubten Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen gesenkt.
Der heutige Stand der Technik macht dies möglich, denn neue Heizungsanlagen
nutzen die Energie eindeutig besser als alte Anlagen.
Nach der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) gelten die neuen
Grenzwerte für Neuanlagen schon seit 1998. Ab November 2004 gelten
diese Begrenzungen auch für bereits bestehende Heizungsanlagen und sind
dann ohne Einschränkung einzuhalten.
Jedoch fallen die bereits bestehenden Anlagen unter die Regelung der Übergangsfristen,
so dass es mancher Heizung schon vor dem November 2004 an den Kragen
gehen kann. Schornsteinfeger prüfen die Abgasverlustwerte jeder Heizung
schon seit 1997/98. Hauseigentümer sollten das Protokoll der Einstufungsmessung erhalten haben. Der
Abgasverlustwert entscheidet, ob eine Heizung nur nachgerüstet oder
komplett ausgetauscht werden muss. Nach der Übergangsfristenregelung müssen
einige Heizungen schon dieses Jahr ausgetauscht oder nachgerüstet
werden.
Ein Fallbeispiel
Ein Einfamilienhaus mit einer Heizung von 25 Kilowatt Kesselleistung.
Der Abgasverlust liegt bei 13%. Laut Bundes-Immissionsschutzverordnung darf
der Grenzwert des Abgasverlustes bei höchstens 11% liegen. D.h. im
November 2001 geht es dieser Heizung an den Kragen.
Dieses Fallbeispiel zeigt, dass manche Heizungen nicht mehr lange in ihrem
Zustand bleiben können. Ein Einfamilienhaus mit einer Altanlage verschenkt u.U. ungenutzte Energie
im Wert von bis zu DM 1000,- im Jahr. Die unten aufgeführte Tabelle
gibt Ihnen die Abgasverlustwerte und die dazugehörigen Einstufungen und
Daten an.
Informieren
Sie sich rechtzeitig, beispielsweise bei Ihrem Schornsteinfeger, oder melden
Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne Ihre Abgasverlustwerte
festzustellen und eine für Sie langfristig kostengünstige Lösung zu
finden, denn zu hohe Abgasverlustwerte müssen nicht immer eine neue
Heizung bedeuten.
Durch
die verbesserte Regeltechnik, die ausgefeiltere Kesseltechnik und
innovative Isolierungsmethoden kann man heutzutage die Energienutzung
kostengünstig gestalten.
Alleine schon durch einen neuen Niedertemperaturkessel kann man bis zu
30%, durch den Einsatz eines neuen Brennwertkessels sogar bis zu 40% Energiekosten sparen.
Heizungsanlagen,
die über 15 Jahre alt sind, sollten ausgetauscht werden, auch der
Umwelt zuliebe.
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